Der Weg zum Führerausweis Kat. B:
Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Unter folgendem Link kann das Formular
"Antrag Lernfahrausweis / Führerausweis / Umtausch ausländischer
Führerausweis" vom Strassenverkehrsamt Aargau heruntergeladen werden.
Lernfahrgesuch.pdf
Achtung!
Sehtest:
Der letzte gültige Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.
Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothilfekurs):
Bei der erstmaligen
Gesuchseinreichung für den Lernfahrausweis der Kategorien A oder B oder
der Unterkategorie A1 oder B1 ist der Nothelferausweis
(Kopie) beizulegen. Er ist sechs Jahre gültig. Für die Theorieprüfungen
der Kategorien F, G oder M ist kein Nothelferausweis nötig.
Life-saver-Nothilfekurse können bei der Fahrschule W. Kurt besucht
werden.