Der Weg zum Führerausweis Kat. B:

Das Gesuch für den Lernfahrausweis kann frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Unter folgendem Link kann das Formular "Antrag Lernfahrausweis / Führerausweis / Umtausch ausländischer Führerausweis" vom Strassenverkehrsamt Aargau heruntergeladen werden.

Lernfahrgesuch.pdf

Achtung!
Sehtest:
Der letzte gültige Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen.

Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothilfekurs):
Bei der erstmaligen Gesuchseinreichung für den Lernfahrausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorie A1 oder B1 ist der Nothelferausweis (Kopie) beizulegen. Er ist sechs Jahre gültig. Für die Theorieprüfungen der Kategorien F, G oder M ist kein Nothelferausweis nötig. Life-saver-Nothilfekurse können bei der Fahrschule W. Kurt besucht werden.

Anleitung Lernfahrausweis beantragen:  Anleitung
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