Verkehrskundeunterricht (VKU)

Während der praktischen Fahrausbildung für die Kategorien (A1, A, B1 oder B) muss der gesetzlich vorgeschriebene Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Lektionen) besucht werden.
Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines Lernfahrausweises voraus.

Vom Kurs befreit sind Personen, die bereits den Führerausweis für eine der folgenden Kategorien oder Unterkategorien besitzen:
A, B oder  A1, B1


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