Verkehrskundeunterricht (VKU)
Während der praktischen Fahrausbildung für die Kategorien (A1, A, B1 oder B) muss der gesetzlich vorgeschriebene Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Lektionen) besucht werden.Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines Lernfahrausweises voraus.
Vom Kurs befreit sind Personen, die bereits den Führerausweis für eine der folgenden Kategorien oder Unterkategorien besitzen:
A, B oder A1, B1